Funktion des Damp Valves :
-deutlich verbessertes Ansprechverhalten beim Gasgeben
-wesentlich schnellerer Ladedruckaufbau beim Gangwechsel
-super Sound - ähnlich wie bei einen Rally Fahrzeug
-der Turbolader arbeitet nicht gegen eine Druckwand, Lagerstellen und Lager werden entlastet, die Haltbarkeit wird gefördert
2. Frage :
Was bedeutet bei den EBC- Sportbremsbelägen ECE-Reg.90 ?
Antwort :
ECE-Reg.90 ist der neueste europäische Prüfstandard. Die Bremsbeläge müssen weder dem TÜV vorgeführt werden, noch muss eine ABE im Fahrzeug mitgeführt werden. Die ECE Prüfnummer auf der Rückseite der Beläge dient als Bestätigung der offiziellen Zulassung.
3. Frage :
Kann man EBC - Sportbremsbeläge auch mit Serienbremsscheiben fahren ?
Antwort :
Alle EBC - Sportbremsbeläge sind kompatibel mit Serienbremsscheiben. Die Wirksamkeit der Komponenten wir jedoch mit Sportbremsscheiben erhöht.
4. Frage :
Ist eine Leistungssteigerung ohne Vorführung des Fahrzeuges möglich ?
Antwort :
Für eine Leistungssteigerung brauchen Sie nicht extra bei uns vorbeischauen.
Es genügt wenn Sie uns Ihr Steuergerät zusenden .Sie erhalten dieses dann taggleich modifiziert zurück.
Eine Demontage- und Montageanleitung erhalten Sie gerne vorab von uns.
Somit haben wir die Möglichkeit europaweit bzw. weltweit Ihr Fahrzeug mit mehr Leistung zu versorgen.
5. Frage :
Spurverbreiterung - welche Breite zu welcher Felge ?
Antwort :
Es ist zu empfehlen, mit den Gutachten bei Ihrem TÜV vor Ort vorzusprechen.
Erfahrungen haben gezeigt dass die Eintragung bei gleicher Felgengröße mit derselben Scheibenkombination in Ermessen des TÜV Prüfers liegt und Dies von TÜV zu TÜV verschieden ist. Die Gutachten können kostenlos bei www.spurverbreiterung.de eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
6. Frage :
Was bedeutet E-Prüfzeichen ?
Antwort :
Das „E-Prüfzeichen“ ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Es soll besagen, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile von einem ausländischen Staat Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden, die von den deutschen bzw. europäischen Behörden anerkannt werden.
7. Frage :
Verpackungsverordnung
Antwort :
Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG oder dem „RESY“-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung , Tel.: +49 2302 33834 rs-parts, Wasserbank 9, 58456 Witten. Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt."